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Zuwendungen

 

Stiften Sie!

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind eingeladen, sich durch eine Zuwendung, ob als Zustiftung oder Spende, in beliebiger Höhe einzubringen und die Bürgerstiftung Hürth bei der Realisierung ihrer Projekte zu unterstützen.

Mit einer nur einmaligen Zustiftung auf das Konto der

    Bürgerstiftung Hürth
    Kto-Nr.: 138 000 14
    BLZ.: 370 623 65, Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG
    Verwendungszweck: Zustiftung/Name/Anschrift

können Sie langjährig unser ehrenamtliches Engagement sinnvoll unterstützen. Eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung wird hierdurch nicht begründet.

Die Besonderheit einer Stiftung liegt darin begründet, dass das Stiftungskapital unangetastet bleibt und die Aktivitäten der Stiftung aus den Erträgen dieses Kapitals und aus Spenden finanziert werden.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Stiftung dauerhaft Bestand hat und mit ihrer Zuwendung langjährig in die Lage versetzt wird, zur Förderung des regionalen Gemeinwohls beizutragen.

Zuwendungen - Formular als PDF-Download

 

Steuerliche Vorteile

Das Steuerrecht honoriert Stifterinnen und Stifter mit hoher Abzugsfähigkeit bei (Zu-) Stiftungen vom zu versteuernden Einkommen. Auch kleine Beiträge wirken im Gesamtkapital an der langfristigen Realisierung der Stiftungsziele mit.

Seit dem 21.09.2007 haben Zuwendungen an Stiftungen steuerlich eine Aufwertung erfahren:

  • Zuwendungen bis zu 1 Mio. Euro je Stifter in das Stiftungsgrundvermögen können verteilt auf 10 Jahre und zusätzlich zum Spendenabzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei Eheleuten verdoppelt sich somit der Höchstbetrag.
  • Der Höchstbetrag des Spendenabzugs wurde vereinheitlicht und auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht. Der Spendenabzugsbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragfähig.
  • Darüber hinaus wurde der Betrag, der ohne Zuwendungsbestätigung abzugsfähig ist, auf 200,00 € verdoppelt.